· Nachricht · Gesetzesänderungen
Der Weg ist frei für die Inflationsausgleichsprämie
| Nach dem Bundestag hat am 07.10.2022 auch der Bundesrat den Weg für die Inflationsausgleichsprämie freigemacht. Sobald das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist, können Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern damit eine steuer- und abgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro zusätzlich zum Gehalt zahlen. |
Der Begünstigungszeitraum ist zeitlich befristet ‒ vom Tag nach der Verkündung des Gesetzes bis zum 31.12.2024. Damit können Sie Prämien auf mehrere Veranlagungszeiträume verteilen und so Ihre Liquidität schonen. Die Details lesen Sie demnächst in VVP.
Quelle: ID 48684333