· Fachbeitrag · Gesetzesänderungen
Rückwirkende Erhöhung von Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag 2024 ‒ das bedeutet es für die Entgeltabrechnung
| Der Bundesrat hat am 22.11.2024 neben dem Jahressteuergesetz (JStG) 2024 auch dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 (Abruf-Nr. 242877 ) zugestimmt. Damit wird rückwirkend zum 01.01.2024 der in den Einkommensteuertarif integrierte Grundfreibetrag um 180 Euro auf 11.784 Euro und der Kinderfreibetrag um 228 Euro auf 6.612 Euro erhöht. Für die Entgeltabrechnung heißt das: |
- Die lohnsteuerliche Berücksichtigung der steuerlichen Entlastung für 2024 erfolgt bei der Abrechnung für Dezember 2024.
- Die Lohnsteuerberechnungen für die Lohnabrechnungszeiträume Januar 2024 bis November 2024 bleiben unverändert.
- Es gibt einen angepassten Programmablaufplan für die Lohnsteuer, der die lohnsteuerliche Entlastung durch die Anhebung der Freibeträge berücksichtigt (BMF, Schreiben vom 18.10.2024, Az. IV C 5 ‒ S 2361/19/10008 :01, Abruf-Nr. 244387).
Quelle: ID 50257295