· Fachbeitrag · Gesetzesänderungen
Wachstumschancengesetz bringt auch Änderungen bei der betrieblichen Altersversorgung
von Dr. Claudia Veh, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München
| Das Wachstumschancengesetz (WCG) bringt auch Änderungen bei der betrieblichen Altersversorgung mit sich. VVP stellt sie vor. |
Versorgungsfreibetrag bei Direktzusagen und U-Kassen
Leistungen aus Direktzusagen und Unterstützungskassen werden nachgelagert als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit versteuert. Dabei bleiben Leistungen im Rahmen des Versorgungsfreibetrags sowie ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag des § 19 Abs. 2 EStG steuerfrei.
Durch das WCG wird nun die Abschmelzung des steuerfreien Teils bis zum Jahr 2058 gestreckt, auch um den Urteilen des BFH vom 19.05.2021 (Az. X R 20/19 und X R 33/19, Abruf-Nrn. 222652 und 222650) zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung vom Ansatz her Rechnung zu tragen.
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