· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Heizungsgesetz: So machen Sie Aufwendungen steuermindernd geltend
von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg, www.steuer-webinar.de
| Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen eingeleitet und damit die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert werden. Um die Kosten abzufedern, wurden verschiedene Fördermöglichkeiten geschaffen. Wer Förderungen nutzt, kann diese Ausgaben in der Regel nicht auch steuermindernd geltend machen. Diese Gegenläufigkeit sollte im Vorfeld geprüft und in die Gesamtbetrachtung und -kalkulation einbezogen werden. Der folgende Beitrag hilft Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. |
Steuerabzugsmöglichkeiten bei Ausgaben fürs Eigenheim
Bei zu eigenen Wohnzwecken dienenden Gebäuden ‒ z. B. dem klassischen Einfamilienhaus ‒ kommen die Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen nach § 35a EStG und die im Jahr 2020 eingeführte Vorschrift des § 35c EStG zur Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen in Betracht.
Handwerkerleistungen nach § 35a EStG
Für Handwerkerleistungen sieht das EStG eine Steuerermäßigung vor.Begünstigt sind Maßnahmen zur Renovierung, Erhaltung und Modernisierung. Auf Antrag wird die tarifliche Einkommensteuer um 20 Prozent der entsprechenden Aufwendungen (max. 1.200 Euro) gemindert. Begünstigt sind Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive Umsatzsteuer. Materialkosten zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer sind nicht begünstigt, es sei denn, es handelt sich um geringwertige Verbrauchsmaterialien (z. B. Abdeckplane), die nicht gesondert in Rechnung gestellt werden. Die Aufwendungen müssen immer unbar bezahlt werden (nicht bar gegen Quittung).
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