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  • 23.10.2023 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung

    Wer versicherten Weg mit eigenem Pkw zu beruflichem Termin aus privaten Gründen verlässt, verliert Versicherungsschutz

    | Ein Arbeitnehmer unterbricht den versicherten Weg mit dem eigenen Pkw zu einem Geschäftsessen, wenn er die Straße verlässt, in einen Waldweg einbiegt und dort aussteigt, um eine private Tätigkeit zu verrichten. Zu einer solchen nicht versicherten privaten Tätigkeit gehört nach Ansicht des LSG Baden-Württemberg auch das Verrichten der Notdurft. |