10.07.2024 · Nachricht · Gewerbesteuer
Handelt es sich bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer um steuerpflichtige Betriebseinnahmen?
| Nach § 4 Abs. 5b EStG gilt: Die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen sind keine Betriebsausgaben. Dennoch entschied das FG Düsseldorf, dass Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer steuerpflichtige Betriebseinnahmen sind. Der BFH muss nun in der Revision unter Az. IV R 16/23 klären, ob das so rechtmäßig ist. |
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