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  • 08.12.2021 · Nachricht · GmbH

    BFH: Zufluss von Tantiemen bei beherrschenden GGf

    | Einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) fließen Einnahmen aus Tantiemeforderungen gegen seine Kapitalgesellschaft, die ihm die Gesellschaft schuldet und die sich bei der Ermittlung des Einkommens der Kapitalgesellschaft ausgewirkt haben, bereits bei Fälligkeit zu. Das hat der BFH für eine alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin einer GmbH entschieden und seine Rechtsprechung bestätigt. |