· Fachbeitrag · GmbH
„vGA-sichere“ Gewinntantieme im Vermittler- betrieb: So gelingt es in der Praxis
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Versicherungsvermittler, die den Vermittlerbetrieb in der Rechtsform einer GmbH führen, setzen häufig Gewinntantieme ein, um ihre Gesamtsteuerbelastung zu reduzieren. Denn durch die Tantieme kommt es zu einer Gewinnabsaugung auf Ebene der GmbH und einer günstigeren Versteuerung auf Ebene des Vermittlers. Doch über jeder Gewinntantieme schwebt das Damoklesschwert der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Die gilt es zu vermeiden. |
So reduziert die Gewinntantieme die Gesamtsteuerbelastung
Erzielt eine GmbH einen Gewinn, unterliegt dieser auf Ebene der GmbH einer Besteuerung von rund 30 Prozent. Werden die verbleibenden 70 Prozent an den Gesellschafter ausgeschüttet, greift die Abgeltungsteuer mit 25 Prozent zzgl. Soli. Bis der Gesellschafter über den Gewinn verfügen kann, wurden von dem Gewinn damit etwa 48 Prozent an Steuern ans Finanzamt abgeführt.
Viel lukrativer ist es daher, den Gewinn aus der GmbH durch Geschäftsführer-Vergütungen abzusaugen. Denn die Gehaltszahlungen mindern den Gewinn der GmbH, weil sie als Betriebsausgabe abzugsfähig sind. Damit werden auf Ebene der GmbH 30 Prozent Steuern gespart. Parallel unterliegt das Gehalt zwar auf Ebene des Gesellschafter-Geschäftsführers (GGf) der Besteuerung im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Hier beläuft sich die maximale Steuerbelastung jedoch auf 45 Prozent (§ 32a Abs. 1 EStG) bzw. in der Praxis oft auf einen viel geringeren Betrag. Durch Geschäftsführervergütungen kann also auf einfachem Weg die Gesamtsteuerbelastung reduziert werden.
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