· Fachbeitrag · GmbH/Pensionszusage
Pensionszusagen bei GmbH in der Krise (Teil 3): Insolvenzschutz und Handlungsempfehlungen
von Dr. Claudia Veh, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München
| Die Corona-Pandemie stellt zahlreiche Branchen vor große wirtschaftliche Herausforderungen. VVP erläutert in einer dreiteiligen Serie, welche Auswirkungen die Krise auf die Pensionszusage des Gesellschafter-Geschäftsführers (GGf) mit sich bringt. Der dritte Teil beleuchtet den Insolvenzschutz und welche Handlungsempfehlungen es hier gibt. |
Die geänderte Situation in der Corona-Krise
Viele GGf haben das Thema Insolvenz in der Vergangenheit weit von sich geschoben. Die GmbH entwickelte sich durchgängig positiv, eine mögliche Insolvenz erschien nahezu unmöglich. Doch gerade in Corona-Zeiten zeigt sich, dass auch bislang florierende Unternehmen von Insolvenz bedroht sind, nicht etwa weil der GGf eine Fehlentscheidung getroffen hat oder seine Produkte im strukturellen Wandel nicht mehr gebraucht werden. Vielmehr haben sich einfach externe Faktoren geändert, die der GGf nicht beeinflussen kann. Das lässt schließlich auch die Frage auftauchen: „Was passiert mit meiner Pensionszusage, wenn die GmbH in die Insolvenz geht?“
Gesetzlicher Insolvenzschutz über PSV ‒ greift er wirklich?
Die beste Pensionszusage nützt nichts, wenn der Arbeitgeber insolvent wird und die Zusage deshalb nicht erfüllen kann. Für diese Fälle gibt es in Deutschland den Pensions-Sicherungs-Verein aG. Er tritt für laufende Leistungen und gesetzlich unverfallbare Anwartschaften bis zur Leistungshöchstgrenze von aktuell 9.870 Euro an monatlicher Rente in West- und 9.345 Euro in Ost-Deutschland ein.
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