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  • · Fachbeitrag · Immobilien

    Wohnungsbau: Ab Baubeginn 01.10.2023 winkt eine degressive AfA von sechs Prozent

    | Spät hat die Bundesregierung begriffen, dass sie im Wohnungsbau etwas tun muss. Deshalb ist ins Wachstumschancengesetz ein Passus aufgenommen worden, der bei Neubauten in den ersten sechs Jahren jeweils eine degressive Abschreibung von sechs Prozent erlaubt. Obwohl sich das Gesetz noch in der parlamentarischen Beratung befindet, sollen die neuen Regeln zur degressiven AfA schon ab dem 01.10.2023 gelten. |

     

    Das sind die Gründe für die Neuregelung

    Die Bundesregierung begründet die Maßnahme u. a. so: „Die Erhöhung der linearen AfA von zwei auf drei Prozent sowie eine Sonder-AfA für besonders klimafreundlichen Neubau waren bereits hilfreiche Maßnahmen, reichen aber noch nicht aus, um ausreichend Investitionen anzustoßen. Die degressive AfA bildet den Wertverzehr von Wohngebäuden besser ab und fördert die schnellere Refinanzierung von getätigten Investitionen.“

     

    So sehen die wesentlichen Inhalte der Neuregelung aus

    • Die degressive Abschreibung gilt ausschließlich für neu gebaute oder neu erworbene Wohngebäude und Wohnungen.
    • Der Baubeginn des Wohngebäudes muss zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.09.2029 liegen.
    • Beim Kauf einer Immobilie muss der Vertrag zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.09.2029 rechtswirksam geschlossen werden. Die Immobilie muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden.
    • Im ersten Jahr können sechs Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden. In den folgenden Jahren können jeweils sechs Prozent des Restwerts steuerlich geltend gemacht werden.
    • Ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich.
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      • Beispielrechnung

      Bei 400.000 Euro Investitionskosten sind es im ersten Jahr

      24.000 Euro

      (6 % von 400.000 Euro)

      Es bleibt ein Restwert von 376.00 Euro; die AfA beträgt somit im zweiten Jahr

      22.560 Euro

      (6 % von 376.000 Euro )

       

     

    Und was ist mit der Eigenheimförderung für Familien?

    Die neue Abschreibung gilt nicht für die Eigenheimförderung. Für Familien, die ein neues Eigenheim bauen wollen, gibt es die Wohneigentumsförderung für Familien. Diese ist mit Stichtag 16.10.2023 verbessert worden. Detailinformationen zu dem Programm finden Sie auf www.kfw.de/300.

     

    Weiterführender Hinweis

    • „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)“, vom 02.10.2023 vvp.iww.de → Abruf-Nr. 237643
    Quelle: Ausgabe 11 / 2023 | Seite 16 | ID 49728662