· Nachricht · Investmentfonds
BFH: Erstattung von auf Fondsebene erhobenen Verwaltungs- gebühren sind beim Anleger nicht steuerbar
| Erzielt ein an einem Investmentfonds beteiligter Anleger Einkünfte aus Kapitalvermögen, wenn er eine Zahlung des Investmentmanagers erhält, die sich nach der Höhe der auf Fondsebene erhobenen Verwaltungsgebühren richtet? Diese Frage musste der BFH entscheiden. Sein Urteil fällt für den Steuerzahler durchaus positiv aus. |
Folgende zwei wichtige Aussagen hat der BFH getroffen (BFH, Urteil vom 24.10.2023, Az. VIII R 8/20, Abruf-Nr. 239304):
- 1. Die Steuerbarkeit der Erstattung von auf der Fondsebene erhobenen Verwaltungsgebühren durch den Investmanager an den Inhaber eines Investmentanteils lässt sich nicht auf § 20 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 3 EStG stützen. Diese Regelungen werden durch die speziellere und abschließende Regelung zur Steuerbarkeit laufender Fondserträge in § 2 Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 InvStG verdrängt.
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