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  • 29.01.2025 · Nachricht · Lohnabrechnung

    BMF hat geänderte Programmablaufpläne für die Berechnung der Lohnsteuer für 2025 veröffentlicht – Handlungsbedarf..

    | Das BMF hat die geänderten Programmablaufpläne für die Berechnung der Lohnsteuer 2025 veröffentlicht. Die neuen Programmablaufpläne berücksichtigen die Anpassungen des Einkommensteuertarifs, der Zahlenwerte in § 39b Abs. 2 S. 7 EStG und des Kinderfreibetrags durch das Steuerfortentwicklungsgesetz vom 23.12.2024. Die neuen Programmablaufpläne sind spätestens ab dem 01.03.2025 anzuwenden. |