· Nachricht · Lohnabrechnung
BMF hat neue Entwürfe für Programmablaufpläne 2024 veröffentlicht
| Das BMF hat geänderte Entwürfe für die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2024 veröffentlicht. Sie sind spätestens ab dem 01.04.2024 anzuwenden. |
Die Programmablaufpläne berücksichtigen u. a. die Anpassungen des Einkommensteuertarifs, der Zahlenwerte in § 39b Abs. 2 S. 7 EStG und des Kinderfreibetrags durch das Inflationsausgleichgesetz, die Beitragsbemessungsgrenzen für 2024 und einen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung von 1,7 Prozent. Außerdem enthalten sind Änderungen nach dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz in Bezug auf die Berücksichtigung des Beitragsabschlags für zu berücksichtigende Kinder bei Arbeitnehmern, die in der sozialen Pflegeversicherung versichert sind (BMF, Schreiben vom 29.01.2024, Az. Az. IV C 5 ‒ S 2361/19/10008 :011, Abruf-Nr. 239542).