10.05.2022 · Nachricht · Lohnsteuer
Haftung eines Geschäftsführers für pauschale Lohnsteuer
| Die Nichtabführung einzubehaltender und anzumeldender Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten stellt regelmäßig eine zumindest grob fahrlässige Verletzung der Geschäftsführerpflichten dar. Das gilt nach der neuen Ansicht des BFH auch, wenn Lohnsteuer nachträglich (z. B. im Rahmen einer Lohnsteueraußenprüfung) pauschal erhoben wird (BFH, Urteil vom 14.12.2021, Az. VII R 32/20, Abruf-Nr. 228901 ). |
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