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  • · Fachbeitrag · Pensionszusage

    Die Abfindung einer dem GGf zugesagten Invalidenrente und deren steuerliche Folgen

    von Dr. Claudia Veh, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München

    | Immer wieder werden Fälle vor den Finanzgerichten behandelt, in denen Anwartschaften aus Pensionszusagen von Gesellschafter-Geschäftsführern (GGf) vorzeitig abgefunden werden und bei denen die steuerlichen Konsequenzen strittig sind. So auch zuletzt vor dem FG Köln. VVP stellt Ihnen den Fall vor. |

    Streit um Verzicht auf Absicherung der Berufsunfähigkeit

    In einer GmbH bestand für den zu 25 Prozent beteiligten Geschäftsführer, Jahrgang 1966, eine Pensionszusage aus dem Jahr 1999. Zugesagt war eine Alters-, Berufsunfähigkeits- sowie Witwenrente. Die zugesagten Leistungen sollten sich während der Anwartschaft jährlich um zwei Prozent erhöhen. Die Unverfallbarkeit war gemäß den Regelungen in § 1b und § 2 BetrAVG vereinbart. Mit der Zusageerteilung wurde eine selbstständige Berufsunfähigkeits-Rückdeckungsversicherung abgeschlossen und an den GGf verpfändet.

     

    Im Jahr 2015 wurde der Anwartschaftstrend widerrufen. Im Jahr 2016 wurde die Alters- und Witwenrente ausgelagert und im Jahr 2017 wurde die Rückdeckungsversicherung auf den GGf übertragen (Versicherungsnehmerwechsel). Im Gegenzug verzichtete der GGf gegenüber der GmbH auf jegliche Leistungen aus der zugesagten Versorgung im Fall von Berufsunfähigkeit. Ebenfalls im Jahr 2017 schied der GGf aus dem Unternehmen aus.