· Fachbeitrag · Rechnung
Die neue eRechnung ist da ‒ darum sind auch Sie als Versicherungsvermittler betroffen!
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Bisher müssen Rechnungen grundsätzlich in Papierform ausgestellt werden. Ab 2025 wird allerdings eine neue eRechnungspflicht eingeführt. Diese betrifft zwar nur Unternehmer, die im Inland umsatzsteuerpflichtige Umsätze an andere Unternehmer ausführen. Dennoch sind auch Sie als Versicherungsvermittler betroffen. Warum? Sie müssen die eRechnung zwar nicht ausstellen, aber empfangen können. |
Das ist die neue eRechnung
Die durch das Wachstumschancengesetz eingeführte eRechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden kann und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht (§ 14 UStG). Es handelt sich also nicht um eine Rechnung als PDF per Mail, sondern um einen elektronischen Datensatz, der strukturiert auslesbare Informationen über die Rechnung bzw. den Rechnungsinhalt enthält.
Zwar bleibt es dabei, dass Rechnungen in Papierform auszustellen sind. Handelt es sich aber um eine Rechnung über eine nicht nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfreie Lieferung oder sonstige Leistung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG an einen anderen im Inland ansässigen Unternehmer, der die Leistung für sein Unternehmen bezieht, dann ist verpflichtend die neue eRechnung zu verwenden. Eine Abrechnung per Papierrechnung oder PDF ist damit unzulässig.
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