· Fachbeitrag · Reisekosten
BMF aktualisiert Spielregeln für steuerliche Behandlung von Reisekosten c‒ das gilt es zu wissen
von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbH, München
| Das BMF hat sein Schreiben zum steuerlichen Reisekostenrecht aktualisiert und an die BFH-Rechtsprechung angepasst. Es umfasst stolze 65 Seiten und gilt für alle offenen Fälle. VVP stellt Ihnen die wichtigsten Neuerungen vor, die für Sie und Ihre Mitarbeiter bedeutsam sind. |
Grundsätze zur ersten Tätigkeitsstätte
Mit dem seit 2014 geltenden Reisekostenrecht wurde der bisherige Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte durch den Begriff „erste Tätigkeitsstätte“ ersetzt. Die Folgen sind jedoch weitgehend gleich geblieben:
- Die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Agentur bzw. Maklerunternehmen) darf Ihr Mitarbeiter in seiner Einkommensteuererklärung nur in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen. Nutzt Ihr Mitarbeiter für diese Fahrten einen Dienstwagen, den Sie ihm zur Verfügung gestellt haben, ist ein geldwerter Vorteil zu versteuern. Nutzt Ihr Mitarbeiter sein privates Fahrzeug, können Sie ihm die Kosten nicht steuerfrei erstatten. Seit 2019 können aber Jobtickets steuerfrei bleiben, wenn sie zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erstattet werden.
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