13.04.2021 · Nachricht · Riester-Vertrag
Mitteilung der ZfA ist kein Grundlagenbescheid
| Ist das Finanzamt an die Mitteilung der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) inhaltlich auch dann nach § 91 Abs. 1 S. 4 EStG gebunden, wenn diese Mitteilung objektiv falsch ist – und Riester-Sparern den Sonderausgabenabzug verwehrt? Ist sie ein Grundlagenbescheid? Mit dieser Frage musste sich der BFH in zwei Revisionsverfahren befassen . |
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