· Nachricht · Sachbezüge
Höhere Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung für 2022
| Zum 01.01.2022 sind die Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung gestiegen. Denn die Sachbezugswerte werden wie jedes Jahr an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. |
Der Monatswert für Unterkunft ist 2022 auf 241 Euro (2021: 237 Euro) gestiegen. Für die Sachbezugswerte für Verpflegung gilt seit 01.01. 2022
- der monatliche Gesamtwert von 270 Euro (2021: 263 Euro) bzw.
- der Einzelwert für ein Frühstück 1,87 Euro (2021: 1,83 Euro) und für ein Mittag- oder Abendessen je 3,57 Euro (bisher: 3,47 Euro).
PRAXISTIPP | Unentgeltliche Mahlzeiten ‒ z. B. über Essensmarken oder über Restaurantgutscheine ‒ müssen in Höhe der Sachbezugswerte lohnversteuert und verbeitragt werden. Dies lässt sich vermeiden, indem Ihr Mitarbeiter den Betrag zuzahlt oder Sie ihn vom Lohn einbehalten. |
Weiterführende Hinweise
- Tabelle über alle „Sachbezugswerte 2022“ auf vvp.iww.de → Abruf-Nr. 47684314
- Zwölfte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung, der der Bundesrat am 08.10.2021 zugestimmt hat → Abruf-Nr. 225421
Quelle: ID 47755733