Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 25.10.2021 · Nachricht · Sonderzahlungen

    Nachweis bei Corona-Prämie nach § 3 Nr. 11a EStG erleichtert

    | Vom 01.03.2020 bis zum 31.03.2022 können Sie als Arbeitgeber eine steuerfreie Corona-Prämie von bis zu 1.500 Euro an Ihre Mitarbeiter zahlen. Eine Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass Sie die Prämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn leisten. Die Corona-Prämie müssen Sie im Lohnkonto aufzeichnen, damit sie bei der Lohnsteuer-Außenprüfung als solche erkennbar ist und die Rechtsgrundlage für die Zahlung bei Bedarf geprüft werden kann. Die Finanzverwaltung hat den Nachweis nun erleichtert. |