25.10.2021 · Nachricht · Sonderzahlungen
Nachweis bei Corona-Prämie nach § 3 Nr. 11a EStG erleichtert
| Vom 01.03.2020 bis zum 31.03.2022 können Sie als Arbeitgeber eine steuerfreie Corona-Prämie von bis zu 1.500 Euro an Ihre Mitarbeiter zahlen. Eine Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass Sie die Prämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn leisten. Die Corona-Prämie müssen Sie im Lohnkonto aufzeichnen, damit sie bei der Lohnsteuer-Außenprüfung als solche erkennbar ist und die Rechtsgrundlage für die Zahlung bei Bedarf geprüft werden kann. Die Finanzverwaltung hat den Nachweis nun erleichtert. |
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