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  • 23.04.2021 · Nachricht · Sonderzahlungen

    Steuerfreie Corona-Prämie für geleistete Überstunden?

    | Bis zum 31.03.2022 können Sie als Arbeitgeber eine steuerfreie Corona-Prämie nach § 3 Nr. 11a EStG bis zu 1.500 Euro an Ihre Mitarbeiter zahlen. Eine Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Prämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Hier stellt sich nun die Frage, ob diese Bedingung erfüllt ist, wenn die Prämie Überstunden abgilt, die der Mitarbeiter geleistet hat. |