· Fachbeitrag · Sozialversicherungswerte
Das sind die Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2025
| Wie in jedem Jahr haben sich auch im Jahr 2025 viele Rechengrößen und Grenzwerte für die Sozialversicherung geändert. Der folgende Beitrag liefert Ihnen einen Überblick über die Werte, die 2025 gelten. |
Das sind die neuen Beitragssätze in der Sozialversicherung
Bei den Beitragssätzen hat sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung 2025 von 1,7 Prozent auf 2,5 Prozent erhöht (Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes nach § 242a Abs. 2 SGB V für das Jahr 2025, Abruf-Nr. 244699). Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung sollte mit Beginn des Jahres 2025 um 0,2 Prozentpunkte angehoben werden, zum Zeitpunkt der Drucklegung von VVP stand die Entscheidung des Bundesrats aber noch aus (Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025, Abruf-Nr. 244700). Die sonstigen Beitragssätze für 2025 sind gleich geblieben. Seit 01.01.2025 gelten folgende Werte:
| |||
Arbeitgeber | Arbeitnehmer | Gesamt | |
Arbeitslosenversicherung | 1,30 % | 1,30 % | 2,60 % |
Allgemeine Rentenversicherung | 9,30 % | 9,30 % | 18,60 % |
Knappschaftliche Rentenversicherung | 15,40 % | 9,30 % | 24,70 % |
Krankenversicherung | |||
| 7,30 % | 7,30 % | 14,60 % |
| 7,00 % | 7,00 % | 14,00 % |
Pflegeversicherung (bei Drucklegung offen) | |||
| 1,80 % | 1,80 % | 3,60 % |
| 1,80 % | 2,40 % | 4,20 % |
| 1,30 % | 2,30 % | 3,60 % |
| 1,30 % | 2,90 % | 4,20 % |
* Ab zwei Kindern wird der Arbeitnehmer-Anteil während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt. |
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