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  • · Nachricht · Steueränderungen

    Viertes Corona-Steuerhilfegesetz ‒ Änderungen im Überblick

    | Der Bundesrat hat am 10.06.2022 das „Vierte Corona-Steuerhilfegesetz“ (Abruf-Nr. 229330 ) auf den Weg gebracht. Darin enthalten sind auch Maßnahmen, die für Vermittlerbetriebe relevant sein können: |

     

    • Degressive AfA: Die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurde um ein Jahr verlängert für Wirtschaftsgüter, die im Jahr 2022 angeschafft oder hergestellt werden.
    • Investitionsfristen: Die Investitionsfristen für steuerliche Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG, die 2022 auslaufen, wurden um ein weiteres Jahr verlängert. Die steuerlichen Investitionsfristen für Reinvestitionen nach § 6b EStG wurden wie bei § 7g EStG um ein weiteres Jahr verlängert.
    • Erweiterte Verlustverrechnung: Die erweiterte Verlustverrechnung wurde bis Ende 2023 verlängert.
    • Abgabefrist: Erneut verlängert wurden die Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen. Es gelten folgende Fristen für beratene Fälle:
      • VZ 2020: 31.08.2022
      • VZ 2022: 31.07.2024
      • VZ 2024: 30.04.2026
      • VZ 2021: 31.08.2023
      • VZ 2023: 31.05.2025
       
    Quelle: Ausgabe 07 / 2022 | Seite 1 | ID 47992492