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  • 14.11.2024 · Nachricht · Termingeschäfte

    Verlustverrechnungsbeschränkung: Zweifel an Verfassungsmäßigkeit

    | Das FG Münster hat im Rahmen eines AdV-Verfahrens entschieden, dass ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der betragsmäßig beschränkten Verlustverrechnung nach § 20 Abs. 6 S. 5 EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes (JStG) 2020 bestehen. Das FG hat die Beschwerde zum BFH zugelassen, sie wurde aber (bislang) nicht eingelegt (FG Münster, Beschluss vom 13.06.2024, Az. 6 V 252/24 E, Abruf-Nr. 242835 ). |