12.09.2024 · Nachricht · Umgang mit dem Finanzamt
BFH hält Aussetzungszinsen von monatlich 0,5 Prozent für verfassungswidrig
| Der VIII. Senat des BFH hält in einem Fall den gesetzlichen Zinssatz von sechs Prozent p. a. für sog. Aussetzungszinsen jedenfalls im Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 15.04.2021 für verfassungswidrig. Er hat daher das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen. Das Az. lautet 1 BvL 8/24. |
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