· Nachricht · Wirtschafts-Identifikationsnummer
Die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt: Finanzämter beginnen voraussichtlich ab Herbst mit der Zuteilung
| Ab Herbst 2024 erhalten alle wirtschaftlich Tätigen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Die Zuteilung nimmt das Finanzamt stufenweise ohne gesonderten Antrag vor. |
Die neue W-IdNr. erhalten folglich auch alle Vermittlerbetriebe in Deutschland ‒ egal ob natürliche oder juristische Person ‒ und zwar zusätzlich zur bestehenden Steuer-IdNr. Dadurch soll der betriebliche Bereich klar von der privaten Sphäre getrennt werden. Somit haben Vermittlerbetriebe also bald bis zu vier steuerlich relevante Nummern:
- Die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.), die der eindeutigen Zuordnung von Steuerdaten zu einer steuerpflichtigen Person dient.
- Die Steuernummer, unter der das Finanzamt die Steuerakten führt und die von der Steuer-IdNr. eigentlich einmal abgelöst werden sollte.
- Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), die der eindeutigen Identifizierung gegenüber anderen Unternehmen im EU-Binnenmarkt dient.
- Die Wirtschafts-Identifikationsnummer.
Wichtig | Mehr dazu in der nächsten Ausgabe von VVP.
Quelle: Ausgabe 09 / 2024 | Seite 1 | ID 50118221