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  • · Nachricht · Wirtschafts-Identifikationsnummer

    Die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt: Finanzämter beginnen voraussichtlich ab Herbst mit der Zuteilung

    | Ab Herbst 2024 erhalten alle wirtschaftlich Tätigen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Die Zuteilung nimmt das Finanzamt stufenweise ohne gesonderten Antrag vor. |

     

    Die neue W-IdNr. erhalten folglich auch alle Vermittlerbetriebe in Deutschland ‒ egal ob natürliche oder juristische Person ‒ und zwar zusätzlich zur bestehenden Steuer-IdNr. Dadurch soll der betriebliche Bereich klar von der privaten Sphäre getrennt werden. Somit haben Vermittlerbetriebe also bald bis zu vier steuerlich relevante Nummern:

    • Die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.), die der eindeutigen Zuordnung von Steuerdaten zu einer steuerpflichtigen Person dient.
    • Die Steuernummer, unter der das Finanzamt die Steuerakten führt und die von der Steuer-IdNr. eigentlich einmal abgelöst werden sollte.
    • Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), die der eindeutigen Identifizierung gegenüber anderen Unternehmen im EU-Binnenmarkt dient.
    • Die Wirtschafts-Identifikationsnummer.

     

    Wichtig | Mehr dazu in der nächsten Ausgabe von VVP.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2024 | Seite 1 | ID 50118221