· Fachbeitrag · Agenturrecht
Ventillösungsmodelle in der Praxis: Das sind die aktuellen rechtlichen Anforderungen
von Rechtsanwalt Bernhard Schleicher, Dr. Heinicke, Eggebrecht & Partner mbB Rechtsanwälte, München, www.heinicke-eggebrecht.com
| Die Rahmenbedingungen in der Versicherungsvermittlung haben sich in den vergangenen Jahren grundlegend geändert. Als Folge dessen ziehen Versicherer immer wieder „Ventillösungen“ in Betracht, um ihren Ausschließlichkeitsvermittlern zu ermöglichen, Risiken, die sie nicht bei sich platzieren können, bei einem anderen Versicherer einzudecken. Die Ausgestaltung der Ventillösung unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer. VVP nimmt daher die Ventillösungsmodelle unter die Lupe und erläutert die rechtlichen Anforderungen. |
Die Ventillösung im Wandel der Zeit
Die rechtlichen Regelungen bei der Ventillösung haben sich im Lauf der Zeit gewandelt.
Bis 2007: Tätigkeit als Vertreter und Makler in einer Person/Firma möglich
Bis Mai 2007, also bis zur VVG-Reform, war eine doppelte Tätigkeit als Versicherungsvertreter und -makler in einer Person/Firma möglich; es gab keine Zulassungsvorschriften. Folglich gab es keine Probleme, wenn eine Ventillösung mit dem Versicherer vereinbart war, gleich ob über eine separate Maklergesellschaft des Versicherers oder ob über eine Tätigkeit des Vertreters auch als Makler.
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