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  • 23.03.2021 · Nachricht · Agenturrecht/Kfz-Versicherung

    Schadensanzeige bei Versicherungsvertreter setzt Frist in Gang

    | Sehen die Bedingungen eines Kaskoversicherers die Verpflichtung des VN zur Rücknahme des entwendeten Fahrzeugs für den Fall vor, dass dieses „innerhalb eines Monats nach Eingang der Schadensanzeige“ wieder aufgefunden wird, so setzt bereits die mündliche (telefonische) Anzeige der Fahrzeugentwendung gegenüber dem Versicherungsvertreter die Monatsfrist in Gang. Die Frist beginnt nicht – erst – mit dem späteren Eingang des schriftlichen Schadensanzeigeformulars, so das OLG Saarbrücken. |