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  • 02.03.2022 · Nachricht · Haftung

    Rürup-Rente: Über Ausschluss der vorzeitigen Auszahlung aufklären

    | Bei der Vermittlung einer Rürup-Police muss der Versicherungsvertreter den Versicherungsnehmer (VN) aufklären, dass das angesammelte Kapital nicht vorzeitig auszahlbar ist. Kommt es zum Streit, ob der Vertreter den VN darüber aufgeklärt hat, und legt der Vertreter eine schriftliche Dokumentation über die Beratung vor, muss er nachweisen, dass der VN dieses Dokument vor Vertragsschluss erhalten hat. Gelingt ihm das nicht, macht er sich schadenersatzpflichtig. Das zeigt ein Fall vor dem OLG Karlsruhe. |