· Fachbeitrag · Vertretervertrag
Wann ist Erklärung des Versicherers zur Verlängerung eines Vertriebspartnervertrags bindend?
von Rechtsanwalt Tobias Eggebrecht, Dr. Heinicke, Eggebrecht & Partner mbB Rechtsanwälte, München
| Ist eine schriftliche Zusicherung des Versicherers zur Vertragsverlängerung eines Vertretervertrags zu einem späteren Zeitpunkt als Absichtserklärung zu werten, von der sich der Versicherer bei Vorliegen triftiger Gründe ggf. wieder ersatzfrei lösen kann? Oder hat sich der Versicherer damit bereits zur späteren Verlängerung verpflichtet bzw. hat er den Vertrag schon verlängert? Muss sich der Versicherer die Zusicherung durch einen Mitarbeiter ohne Prokura zurechnen lassen? Mit diesen Fragen hat sich das OLG Naumburg beschäftigt. VVP macht Sie mit den Einzelheiten vertraut. |
Streit um Verlängerung des Vertriebspartnervertrags
Ein Versicherungsvertreter war seit 2001 als selbstständiger Handelsvertreter für einen Versicherer tätig. Er vertrieb auf Provisionsbasis Versicherungen. Ab 2017 war die Regionaldirektion M des Versicherers für den Vertreter zuständig. Dessen Leiter S. H. hatte bis zur Löschung im Handelsregister zum 16.03.2017 Gesamtprokura mit einem anderen Prokuristen, sowie ab 18.04.2018 Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied.
Am 14.11.2017 wandte sich der Vertreter aufgrund zweier wirtschaftlich unterdurchschnittlicher Jahre 2015 und 2016 an S. H. mit der Bitte um Verlängerung seines Vertriebspartnervertrags über das 65. Lebensjahr hinaus, welches das reguläre Ende des Vertrags darstellte. Der Leiter teilte dem Vertreter nach dem Gespräch mit Schreiben vom 30.11.2017 mit:
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