· Fachbeitrag · Altersversorgung
Kapitaloption für Arbeitgeber in betrieblicher Versorgungszusage ‒ BAG klärt Anforderungen
von Dr. Claudia Veh, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München
| Viele Versorgungspläne sehen neben einer Rente auch eine alternative Kapitalzahlung vor. Die Option zur Wahl des Kapitals ist häufig dem Arbeitnehmer eingeräumt, in manchen Plänen aber auch dem Arbeitgeber. Ob der Arbeitnehmer die Kapitaloption des Arbeitgebers hinnehmen muss, war Gegenstand einer Auseinandersetzung, die das BAG entschieden hat. VVP stellt das Urteil und dessen Bedeutung für die Praxis vor. |
Der Fall: Unterstützungskasse mit Option zur Kapitalzahlung
Für die Mitarbeiter eines Unternehmens bestand eine Versorgung in einer Unterstützungskasse im Sinne des § 1b Abs. 4 BetrAVG. Zugesagt war eine lebenslange Altersrente. Alternativ stand der Unterstützungskasse die Option zu, eine Kapitalzahlung in Höhe der zehnfachen Jahresrente zu leisten.
Eine Mitarbeiterin vollendete das Pensionsalter. Der Arbeitgeber teilte der Rentnerin mit, dass er beabsichtige, vom Kapitalwahlrecht Gebrauch zu machen. Sie widersprach schriftlich und teilte dem Arbeitgeber mit, dass sie die lebenslange Rentenzahlung verlange. Dessen ungeachtet zahlte der Arbeitgeber aber die Kapitalleistung in Höhe der zehnfachen Jahresrente abzüglich Lohn- und Kirchensteuer an die Rentnerin aus. Diese überwies das Geld umgehend zurück.
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