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  • · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung

    Arbeitsunfall ‒ Motorradfahren auf dem Hinterrad

    | Ein Bauleiter, der auf dem Weg vom Büro zu einer nahegelegenen Baustelle mit seinem Motorrad während des Fahrens auf nur einem Reifen verunglückt, steht nach § 8 Abs. 1 SGB VII unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn nicht erwiesen ist, dass es sich hierbei um einen „absichtlichen Wheelie“ gehandelt hatte. Zu diesem Schluss gelangt das LSG Hamburg (Urteil vom 04.05.2022, Az. L 2 U 32/21, Abruf-Nr. 231605 ). |

     

    Weiterführender Hinweis

    • Rechtsprechungsübersicht „Arbeitsunfall in der Unfallversicherung“ auf vvp.iww.de → Abruf-Nr. 43957341
    Quelle: ID 48633788