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  • 10.12.2020 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung

    Bizepssehnenriss ist Arbeitsunfall

    | Das überraschende Nachfassen an einem glatten, 50 kg schweren Findling und die dadurch entstehende Krafteinwirkung können geeignet sein, einen Riss der körperfernen Bizepssehne herbeizuführen. Der Bizepssehnenriss ist dann als Arbeitsunfall anzuerkennen, entschied das LSG Hessen im Fall eines Steinmetzes. |