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  • 17.12.2020 · Fachbeitrag · Krankenversicherung

    Einfacheres Kassenwahlrecht seit 01.01.2021 – das sind die Eckpunkte

    | Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2021 das Krankenkassenwahlrecht geändert, um den Wettbewerb unter den Krankenkassen weiter zu fördern. Die neue Rechtslage verkürzt die Bindungsfristen und bringt Erleichterungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Erfahren Sie, was sich zum Jahreswechsel 2020/2021 konkret geändert hat. |