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  • · Fachbeitrag · Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

    So wirkt sich Berufsrechtsreform für Steuer- und Anwaltskanzleien zum 01.08.2022 auf VSH aus

    von Franziska Geusen, Geschäftsführerin Hans John Versicherungsmakler GmbH, Hamburg

    | Vermitteln Sie Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen (VSH) und haben bereits Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in Ihrem VSH-Bestand? Dann müssen Sie sich mit den Änderungen vertraut machen, die die Berufsrechtsreform für Steuerberater und Rechtsanwälte mit sich bringt. Denn die VSH wird zum 01.08.2022 auf gänzlich neue gesetzliche Grundlagen gestellt. VVP erläutert, wie Sie die VSH-Deckung künftig korrekt und passgenau gestalten. |

    Berufsrechtsreform für Steuerberater und Rechtsanwälte

    Die Vereinfachung der Zusammenarbeit verschiedener Berufe war eines der Ziele im „Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften“, das am 01.08.2022 in Kraft tritt. Infolgedessen werden das Steuerberatergesetz und die Bundesrechtsanwaltsordnung angepasst. Damit wurden bzw. werden auch der Voraussetzungen der VSH angeglichen, zu einer vollständigen Übereinstimmung ist es jedoch nicht gekommen. Lernen Sie im Folgenden deshalb auch die Unterschiede zwischen den Berufsgruppen kennen.

    Was bedeutet das für Rechtsanwälte und Steuerberater?

    Sie als Vermittler müssen nun bei Rechtsanwälten und Steuerberatern ganz genau hinschauen und ggf. deren Versicherungsschutz anpassen. Zwar haben bereits einige Versicherer Kundenschreiben mit Informationen zur Reform verschickt, jedoch längst nicht alle. Und die, die es getan haben, haben teilweise nur unzureichend und nicht ausreichend präzise informiert.