· Fachbeitrag · Versicherungsrecht
Aktuelles aus dem Versicherungsrecht von A bis Z
| Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern (VN). Auch in diesem Monat liefern wir Ihnen die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z - sortiert nach Personen- und Sachversicherung. |
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Berufsunfähigkeitsversicherung | |
Der fortbestehende Leistungsausschluss bei einer Obliegenheitsverletzung des VN in den AVB der BU-Versicherung benachteiligt den VN unangemessen. Das gilt bei einer Obliegenheitsverletzung, die er zu einem 2007 eingetretenen Versicherungsfall im Jahr 2011 im Rahmen einer Nachprüfung der BU durch den Versicherer begeht, wenn der Versicherer seine AVB nicht an das VVG in der Fassung vom 23. November 2007 angepasst hat. Der Versicher wird dann nicht leistungsfrei. | LG Potsdam, Urteil vom 12.12.2012, Az. 2 O 223/12; Abruf-Nr. 133456 |
Krankenversicherung | |
Der Versicherer darf nicht rückwirkend die Prämien erhöhen, wenn der VN fahrlässig falsche Angaben zu fehlenden und nicht ersetzten Zähnen gemacht hat. Im entschiedenen Fall war im Kopf des Antragsformulars nur der vermittelnde Makler benannt, weshalb der VN nicht erkennen konnte, dass es sich um ein Formular des Krankenversicherers handelte. | LG Dortmund, Urteil vom 26.9.2013, |
Ist ein Heilpraktiker an der Postadresse des Ortes der Ausübung seiner Tätigkeit nicht gemeldet, übt er diese nicht ordnungsgemäß aus. Der Versicherer muss dann dem VN keine Kosten erstatten und kann gezahlte Beträge zurückfordern. | AG München, Urteil vom 13.2.2013, Az. 132 C 20532/11; Abruf-Nr. 140304 |
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Berufshaftplichtversicherung | |
Die Betreiberin eines Fliesenfachgeschäfts kann nach mangelhafter Fliesenverlegung in einer Kelterei Mangelfolgeschäden nicht auf ihre Versicherung abwälzen, soweit diese aufgrund einer Ausschlussklausel nicht für Vermögensschäden durch vom VN „hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen“ haftet. | OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.10.2013, Az. 9 U 84/12; Abruf-Nr. 140511 |
Gebäudeversicherung | |
Bruchschäden an einer Verbindungsleitung zwischen der Brennkammer und den Wasser führenden Leitungen in einem Heizkessel sind keine versicherten Rohrbruchschäden. | OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.12.2012, Az. 5 U 144/12; Abruf-Nr. 140308 |
Das bloße Auseinanderfallen bzw. Verrutschen eines ansonsten intakten Rohrsystems ist kein Rohrbruch. Die Wohngebäude-Leitungswasserversicherung umfasst nicht die Kosten der Erforschung und Behebung des Wasseraustritts. | AG Erfurt, Urteil vom 3.7.2013, Az. 5 C 1432/12; Abruf-Nr. 133467 |
Hausratversicherung | |
Fordert der VN von der Hausratversicherung die Leistung wegen eines Wohnungseinbruchsdiebstahls, muss er die entwendeten Gegenstände ausreichend beschreiben. Beschreibt er diese aber so vage, dass der Schaden kaum geschätzt werden kann, entfällt der Anspruch. | OLG Bremen, Urteil vom 21.11.2013, Az. 3 U 23/12; Abruf-Nr. 140512 |
Der VN muss der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der abhandengekommenen Sachen vorlegen. Die Stehlgutliste ist keine Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheit, sondern eine Schadensminderungsobliegenheit im Sinne von § 82 VVG. Deshalb ist eine Rechtsfolgenbelehrung des Versicherers in der Form des § 28 Abs. 4 VVG nicht erforderlich. | OLG Köln, Urteil vom 15.10.2013, |
Kfz-Versicherung | |
Der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer ist spätestens sechs Wochen nach Anspruchsstellung in Verzug. Dass er die Ermittlungsakte noch nicht einsehen konnte, entlastet ihn nicht. Denn er kann sich ein Bild von der Unfallangelegenheit auch durch Befragung seines VN machen. | OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.9.2013, Az. 3 W 46/13; Abruf-Nr. 133807 |
Widersprüchliche Angaben zum äußeren Bild eines Fahrzeugdiebstahls sind wegen der geringen Anforderungen besonders zu gewichten. Das Abstellen und Nichtwiederauffinden des Autos ist vom VN als einfacher Sachverhalt zu schildern. Treten bei einer sehr überschaubaren Sachlage Widersprüche auf, ohne dass diese durch Erinnerungsschwächen zu erklären wären, kann dies zulasten des VN gehen. | OLG Köln, Urteil vom 16.7.2013, Az. 9 U 30/13; Abruf-Nr. 140307 |
Hinterlegt der VN einer Teilkaskoversicherung den Autoschlüssel im nicht abgeschlossenen Handschuhfach seines anderen, in der Nähe geparkten Kfz und kommt es deshalb zum Diebstahl, weil sich der Dieb durch Aufbrechen des anderen Kfz in den Besitz des Schlüssels gebracht hat, kann der Versicherer die Versicherungsleistung wegen grober Fahrlässigkeit um 50 Prozent kürzen. | AG Rheinbach, Urteil vom 9.7.2013, Az. 10 C 114/13; Abruf-Nr. 140513 |
Ereignet sich ein Fahrzeugunfall kurz vor dem fest gebuchten Urlaub, und wird die Reparatur des Fahrzeugs während des Urlaubs beendet, gebietet die Schadenminderungspflicht es nicht, den Urlaub zu unterbrechen, um den Mietwagen zurückzugeben. | AG Berlin-Mitte, Urteil vom 25.9.2013, Az. 112 C 3079/13; Abruf-Nr. 133151 |
Eine Klausel in einer Teilkaskoversicherung, die bestimmt, dass beim Diebstahl des Navigationssystems in den ersten zwölf Monaten seit Erwerb nichts und danach ein Prozent des Neupreises pro Monat abgezogen wird, rückwirkend beginnend mit dem Erwerb, ist wirksam. | AG Hannover, Urteil vom 14.8.2012, Az. 530 C 4959/12; Abruf-Nr. 133932 |
Vertrauensschadenversicherung | |
Beim Abschluss eines Deckungsvergleichs bei vom Versicherer geltend gemachten Ausschlüssen ist eine Klärung, wonach sich der Versicherer zur Streitbereinigung an dem Schadensbetrag „beteilige“, nicht dahin auszulegen, dass er die vollständige Übernahme des Schadensbetrags beabsichtigt. | LG Wiesbaden, Urteil vom 13.5.2013, Az. 9 O 298/12; Abruf-Nr. 140514 |
Weiterführender Hinweis
- Wer nach diesem ersten Überblick tiefer einsteigen möchte, findet alle Urteile im Volltext auf wvm.iww.de. Geben Sie dazu unter „suchen“ (oben rechts auf der Website) die genannte sechsstellige Abruf-Nr. ein.