06.02.2013 · Fachbeitrag ·
Anlagevermittlung
Ein Anleger verkennt einen Beratungsfehler des Anlageberaters nicht deshalb grob fahrlässig, weil er die im Zeichnungsschein enthaltenen pauschalen Hinweise auf eine „nicht mündelsichere Kapitalanlage“ und im Anlageprospekt abgedruckte Risikohinweise nicht zum Anlass genommen hat, die mündlichen Empfehlungen und Informationen des Anlageberaters zu hinterfragen und auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Mit dieser Begründung hat das OLG Hamm einem Prozesskostenhilfeantrag einer Anlegerin für eine ...
06.02.2013 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement
Immer wieder stellt sich für Sie als Arbeitgeber die Frage, ob sie einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen müssen, wenn die Mitarbeiterin zu Beginn der sechswöchigen Schutzfrist vor der Entbindung bereits in ...
Schwerpunkt
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06.02.2013 · Fachbeitrag ·
Bilanz
Ein Leser hat eine Frage zur Bildung von Rückstellungen für die Betreuung bereits abgeschlossener Versicherungen: Der BFH lässt es im Urteil vom 19. Juli 2011, Az. X R 26/10 zu, dass die Richtigkeit der vorgenommenen ...
Schwerpunkt
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06.02.2013 · Fachbeitrag ·
Versicherungsrecht
Wie muss der Versicherer den Versicherungsnehmer über die Folgen unzureichender Auskünfte über den Schadensfall belehren, damit er vollständig oder teilweise leistungsfrei werden kann? Diese Frage hat der BGH jetzt ...
06.02.2013 · Fachbeitrag ·
Anlagevermittlung
Eine Bank ist im Rahmen der Kapitalanlageberatung bei der Empfehlung von Anteilen an geschlossenen Fonds verpflichtet, den Kunden ungefragt darüber aufzuklären, ob und in welcher Höhe sie für die Vermittlung der ...
05.02.2013 · Nachricht · Anlagevermittlung
Anleger, die sich als Treugeber über einen Treuhandgesellschafter an einem (Film)Fonds in der Form von Publikums-Kommanditgesellschaften beteiligt haben, können Auskunft über Namen und Anschriften der übrigen an der ...
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04.02.2013 · Nachricht · Private Krankenversicherung
Bei der Anwendung verschiedener Regelungen, die das Recht der privaten Krankenversicherung betreffen, gibt es Probleme. Diese sollen nun durch das Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften behoben werden. Der Bundestag hat den entsprechenden Gesetzentwurf angenommen.
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