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Allgemeiner Mindestlohn
| Der Bundesrat hat dem Tarifautonomiestärkungsgesetz am 11. Juli 2014 zugestimmt. Es wird nun Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt. |
Das Gesetz führt einen allgemeinen Mindestlohn in Deutschland ein. Dieser beträgt ab dem 1. Januar des nächsten Jahres 8,50 Euro pro Stunde. Für bestimmte Gruppen gelten noch Übergangs- und Sonderregelungen.
Ein höherer Mindestlohn könnte erstmals mit Wirkung zum 1. Januar 2017 durch eine Kommission der Tarifpartner beschlossen werden. Vorgesehen ist, alle zwei Jahre eine Anpassung vorzunehmen.
Weiterführender Hinweis
- Bunderat-Drucksachen: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2014/0201-0300/0288-14.html
Quelle: ID 42817873