In der Zeit vom 1.3. bis 31.5.26 finden die regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. ArbG sollten frühzeitig im Vorfeld der Wahl Informationen einholen, um ihre Interessen zu wahren. Denn es ist im Vorfeld wichtig zu wissen, wie sie sich arbeitsrechtlich auf die Wahlen vorbereiten können. Der folgende Beitrag zeigt anhand von 10 Punkten wichtige Strategien auf.
Das vorsätzliche, unbefugte Öffnen einer Compliance-Meldung durch den Betriebsratsvorsitzenden rechtfertigt zwar nicht den Ausschluss aus dem Betriebsrat (BR). Es verletzt aber § 241 Abs. 2 BGB und kann im ...
Ist bei Stellenbesetzungsverfahren im öffentlichen Dienst nach den
einschlägigen (landes-)personalvertretungsrechtlichen Vorschriften der Gesamtpersonalrat zu beteiligen, folgt aus dem Prinzip des Gleichlaufs der ...
Art. 18 Abs. 1 lit. d, Art. 21 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 lit. e und f DSGVO begründen kein Widerspruchsrecht des ArbN gegen die mit der Einsichtnahme des Betriebsrats in Listen über die Bruttolöhne und -gehälter verbundene Datenverarbeitung.
Die 8. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln hat in einem nunmehr veröffentlichten Urteil vom 10.7.25 entschieden, dass ein Unterstützungsstreik in einem konzernangehörigen Unternehmen zulässig sein kann, wenn der ...
Ein BR-Vorsitzender, der eine Personalliste sämtlicher ArbN an seine private E-Mail-Adresse schickt, handelt „grob“ pflichtwidrig im Sinne von § 23 Abs. 1 BetrVG und verstößt gegen die ihm aus § 79a S.
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Bei der Nutzung der internen Meldestelle nach dem HinSchG, zum Beispiel bei Meldepflichten, Verfahrensanweisungen ist der Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG erfüllt. Das gilt aber nicht bei der Organisationsentscheidung, z. B. dem Outsourcing der Meldestelle.