Der Betriebsrat hat nach § 94 Abs. 1 BetrVG mitzubestimmen, wenn der ArbG zur Aufklärung von Straftaten im Betrieb in einem standardisierten Fragebogen personenbezogene Fragen nach dem Verhalten des befragten ArbN stellt, die objektiv Rückschlüsse auf dessen Eignung zulassen.
Soll der Betriebsrat einer Ausgruppierung zustimmen, ist auch eine Eingruppierung in das neue System notwendig. Es geht also um zwei personelle Einzelmaßnahmen, denen zuzustimmen ist. Schließt die Anhörung nicht ...
Zahlt ein ArbG an einen Teil der Belegschaft eine Zulage auf Grundlage eines Spruchs der Einigungsstelle, ist das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren zur Überprüfung des Einigungsstellenspruchs nicht vorgreiflich ...
Erledigt der Betriebsrat während seines Erholungsurlaubs aus nicht
betriebsbedingten Gründen eine Betriebsratstätigkeit, kann er dafür keine gesonderte Vergütung verlangen. Dem stehen das Ehrenamtsprinzip und das Begünstigungsverbot entgegen.
Überlässt ein Unternehmen, das einem Konzern angehört, einen Arbeitnehmer seit Beginn des Arbeitsverhältnisses über mehrere Jahre einem anderen Konzernunternehmen, ist regelmäßig davon auszugehen, dass die ...
Typischer Mietrechtsstreit? So lösen Sie ihn effizient!
Rollator im Treppenhaus? Musizieren in der Wohnung? Schuhe vor der Wohnungstür? „Klassiker“ wie diese beschäftigen jeden Praktiker im Mietrecht. Mit der MK-Sonderausgabe bearbeiten Sie Ihre Fälle schnell und sicher. Profitieren Sie von aktueller Rechtsprechung und direkt nutzbaren Praxistipps!
Gratis-Sonderausgabe: fit für KI in wenigen Schritten
Sie möchten das immense Potenzial von ChatGPT für Ihre Kanzleiarbeit nutzen? Aber Ihnen fehlen die Ideen für den richtigen Einstieg? Die Sonderausgabe von AK Anwalt und Kanzlei liefert Ihnen konkrete Ansatzpunkte – von der Mitarbeitergewinnung bis zur Beratung und mit direkt nutzbaren Prompts.
Unfall- und Personenschäden effizient und sicher regulieren
Sie haben viele Verkehrsrechts-Mandate auf dem Tisch? Dieses Paket macht Ihnen die Arbeit leichter! Die beiden Sonderausgaben von VA Verkehrsrecht aktuell liefern Ihnen neue Rechtsprechung, Musterformulierungen und konkrete Handlungsempfehlungen zur Regulierung von Unfall- und Personenschäden.
Der gesetzliche Minderheitsschutz der Minderheitsliste gebietet es, einzelne Abberufungs- und Wahlvorgänge einer Gesamtbetrachtung zu unterziehen und auf dieser Grundlage die Wirksamkeit zu beurteilen.