Ist ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber ein betriebsliches Eingliederungsmanagement (BEM) betreiben. Dieses Gebot in § 167 Abs. 2 SGB IX gilt ohne Einschränkung für alle Arbeitgeber. Auf die Betriebsgröße oder die Branchenzugehörigkeit kommt es dabei nicht an.
Lässt ein ArbN, in dessen Arbeitsvertrag die Anwendung türkischen Rechts vereinbart ist, im Rahmen seiner Arbeitslosmeldung durch die deutschen Sozialversicherungsbehörden überprüfen, ob sein ...
Das Arbeitsgericht Berlin hat die ordentliche Kündigung eines Straßenbahnfahrers, der in einer privaten Facebook-Gruppe einen von ihm verfassten Beitrag mit einer Fotomontage versehen hatte, für wirksam angesehen.
Ein leitender Oberarzt, der seinen 16-jährigen Sohn Tätigkeiten während der OP durchführen lässt, kann dafür auch ohne vorherige Abmahnung
gekündigt werden.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – auch heute leider noch immer ein Thema. Umso bemerkenswerter ist ein Urteil des Arbeitsgerichts Solingen, dass in seinem Leitsatz in 10 Aussagen mehr als deutlich wird.
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Eine ArbN kommt der sie treffenden sekundären Darlegungslast für das Bestehen einer Krankheit nicht durch Vorlage einer AUB nach, wenn deren Beweiswert erschüttert ist. Ist dieser erschüttert, ist weiterer Vortrag zu den tatsächlichen Umständen erforderlich, die für das Vorliegen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit sprechen.