Die Annahme eines Titulierungsinteresses für die in eine Beendigungsvergleich integrierte Zeugnisvereinbarung setzt voraus, dass die Durchsetzbarkeit des titulierten Anspruchs aufgrund konkreter Umstände des Einzelfalls gleichwohl ungewiss ist. Fehlt es daran, kann eine entsprechende Festsetzung des Arbeitsgerichts im Beschwerdeverfahren gemäß § 63 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GKG auch zum Nachteil des beschwerdeführenden Rechtsanwalts von Amts wegen nach unten abgeändert werden (LAG Hamm 22.1.21, 8 Ta 587/20, ...
Auch im Arbeitsrechtsjahr 2024 war wieder viel vor den Arbeitsgerichten los. AA Arbeitsrecht aktiv zeigt die wichtigsten Entscheidungen aus dem Arbeitsrechtsjahr ab Ende 2023 und im Jahr 2024 im gewohnten Kurzüberblick ...
Der Beratungsbedarf für Arbeitsrechtler nimmt auch im Jahr 2025 eher zu als ab. Nachfolgend ein kurzer – momentaner – Überblick über wichtige (arbeits-)rechtliche Änderungen im Jahr 2025. Es ist davon ...
Allein von den Zivil- und Arbeitsgerichten zu entscheiden und damit nicht von der Bindungswirkung des § 108 Abs. 1 SGB VII erfasst ist die Frage, ob ein Haftungsausschluss nach §§ 104, 105 SGB VII aufgrund einer vorsätzlichen Schädigung ausgeschlossen ist. Denn dies ist für die Beurteilung des Versicherungsfalls irrelevant.
Die Kostenerstattung nach § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG ist ausgeschlossen, wenn der Rechtsstreit von einem Arbeitsgericht an ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit verwiesen wird (OLG Dresden 15.4.
Dem Betriebsrat steht kein im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzbarer Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Durchführung einer
Betriebsänderung, zum Beispiel durch Kündigungen, zu. Dies folgt aus der sich ...
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Grobe Nachlässigkeit im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO ist nicht immer schon dann anzunehmen, wenn eine PKH-Partei die Mitteilung einer wesentlichen Einkommensverbesserung im Sinne des § 120a Abs. 2 S. 1, 2 ZPO unterlässt, weil sie sie vorzunehmen vergisst.