Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    Bundesrat berät abschließend über Brückenteilzeit

    | Die Reduzierung der Arbeitszeit soll ab 2019 leichter sein: Der Bundesrat berät am 23.11.18 abschließend über die Einführung der Brückenteilzeit. Sie ermöglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten, ihre Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre zu reduzieren. |

    Rückkehr zur Vollzeit garantiert

    Besondere Gründe wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen müssen die Beschäftigten für die Brückenteilzeit nicht geltend machen. Voraussetzung ist allerdings, dass ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und keine schwerwiegenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Nach Ablauf der Befristung haben die Betroffenen einen Anspruch, auf ihren Vollzeitjob zurückzukehren.

    Zumutbarkeitsgrenze für Betriebe mit mehr als 45 Arbeitnehmern

    Für Betriebe zwischen 46 und 200 Arbeitnehmern gilt eine Zumutbarkeitsgrenze: Sie müssen nur jedem 15. Beschäftigten die befristete Teilzeit gewähren. Außerdem regelt das Gesetz die Verlängerung der Arbeitszeit von sonstigen Teilzeitbeschäftigten.

    Billigung reicht aus

    Der Bundestag hat den ursprünglichen Regierungsentwurf unverändert am 18.10.18 verabschiedet. Auch der Bundesrat hatte bei seiner ersten Beratung am 6.7.18 keine Einwände gegen den Entwurf. Bei der bevorstehenden abschließenden Beratung am 23.11.18 geht es nicht um die Frage der Zustimmung. Das Einspruchsgesetz gilt automatisch als gebilligt, sofern der Bundesrat es nicht in den Vermittlungsausschuss überweist.

    Quelle: ID 45608704