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  • · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    Bundesrat entscheidet über Änderung bei der Mitbestimmung

    | Angesichts der wachsenden Zahlen von Arbeitnehmer, die nicht nach Tarif gezahlt werden, halten Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein und Thüringen Änderungen bei der gesetzlichen Mitbestimmung für erforderlich. Die fünf Länder hatten hierzu am 16.12.16 eine Entschließung im Bundesrat vorgestellt, über die das Plenum nun am 10.2.17 Beschluss fasst.

     

    Anpassung des Arbeitnehmerbegriffs

    Die Antragsteller sprechen sich insbesondere für die Anpassung des Arbeitnehmerbegriffs aus und fordern die Bundesregierung auf, tätig zu werden. Es müsse sichergestellt werden, dass die Mitbestimmung auch arbeitnehmerähnliche Beschäftigte umfasst und damit den betrieblichen Realitäten entspricht.

     

    Stärkung der Sozialpartnerschaft bei zunehmender Digitalisierung

    Die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft vergrößere den Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in nicht tarifgebundenen Verhältnissen, heißt es in der Entschließung. Dieser grundlegende Wandel der Arbeitswelt erfordere eine starke Sozialpartnerschaft, um erfolgreich und für alle gewinnbringend vollzogen zu werden.

     

    Anerkennung neuer Arbeitsmodelle

    Außerdem verweisen die Initiatoren auf die zunehmende Entgrenzung der Arbeit. So finde Arbeit immer häufiger außerhalb der regulären Arbeitszeit und des eigentlichen Arbeitsorts statt. Dies sei von den Beschäftigten und Unternehmen auch gewünscht. Dementsprechend müsse Arbeit als solche aber auch anerkannt und vergütet werden. Mitbestimmung könne dazu beitragen, einen fairen Kompromiss zwischen allen Beteiligten zu finden. Auch deshalb müsse sie weiterentwickelt werden.

     

    Nationale und europäische Schlupflöcher schließen

    Darüber hinaus appellieren die fünf Länder an die Bundesregierung, zu verhindern, dass sich junge, wachsende Kapitalgesellschaften dem deutschen Mitbestimmungsrecht entziehen. Sie solle bestehende Gesetzeslücken schließen und sich auch auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass keine Umgehungstatbestände geschaffen werden.

    Quelle: ID 44507965