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Bundesrat fordert einheitlichen Arbeitsschutz auf Baustellen
| Der Bundesrat will, dass der Sicherheits- und Gesundheitsschutz für Bauarbeiter auch dann gilt, wenn diese als selbstständige Unternehmer auftreten. Er hat der Bundesregierung heute einen entsprechenden Verordnungsentwurf zugeleitet. |
Danach sollen künftig auch so genannte Unternehmer ohne Beschäftigte in den Genuss des Arbeitsschutzes kommen. Bislang galten die Regeln des Arbeitsschutzes nur für Selbstständige, wenn auf einer Baustelle anwesende Beschäftigte anderer Arbeitgeber gefährdet waren.
Einheitlicher Schutz für alle auf Baustellen Tätigen
Unternehmer ohne Beschäftigte sollen nun den gleichen Arbeitsschutzvorschriften unterliegen wie Arbeitgeber. Die geltende Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen schützt „Beschäftigte“ und richtet sich in erster Linie an Arbeitgeber. Daher sind nicht alle auf einer Baustelle tätigen Personen in gleichem Maße geschützt.
Fairer Wettbewerb
Der Bundesrat will diese Lücke schließen und auch verhindern, dass Unternehmer, die weniger Arbeitsschutzmaßnahmen treffen, dadurch Wettbewerbsvorteile erhalten und Schutzvorschriften durch Auslagerung an Subunternehmen umgangen werden. Er schlägt daher eine Änderung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen vor.
Nächste Station: Bundesregierung
Der Bundesratsbeschluss wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob und wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Quelle | Plenarsitzung des Bundesrats am 9.10.20