· Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung
Bundesrat stimmt Verbesserung von Arbeitnehmerrechten zu
| Der Bundesrat hat zahlreichen Änderungen im Sozial- und Datenschutzrecht zugestimmt, die der Deutsche Bundestag am 1. Juni mit einem so genannten Omnibusgesetz beschlossen hatte. Neben der Anhebung der Vermögensschonbeträge in der Kriegsopferfürsorge wurden auf Antrag der Regierungskoalition knapp 30 weitere Artikel an das ursprüngliche Vorhaben angehängt. |
1. Fingerabdruck verpflichtend
Unter anderem führt das Gesetz zur Bekämpfung von Sozial- und Asylbewerberleistungsbetrug ein Fingerabdruck-Scan ein. Asylbewerber sollen so nicht mehr an verschiedenen Stellen Leistungen beantragen können.
2. Bessere Arbeitsverhältnisse in der Fleischindustrie
Ein neues Gesetz stärkt die Arbeitnehmerrechte von Beschäftigten in der Fleischwirtschaft. Firmen dürfen ihre Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr dadurch umgehen, dass sie Subunternehmer beauftragen, die wiederum „selbstständige“ Schlachter und Zerleger über Werkverträge zu prekären Bedingungen beschäftigen. Arbeitgeber müssen kostenlos Arbeitsmittel, Werkzeuge und Schutzkleidung zur Verfügung stellen. Ausbeuterische Verhältnisse in der Fleischindustrie, die in der Vergangenheit für Schlagzeilen gesorgt hatten, sollen so verhindert werden.
3. Mindestlohn für Pädagogisches Personal
Bildungseinrichtungen, die öffentliche Aufträge für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch ausführen, müssen künftig einen vergabespezifischen Mindestlohn zahlen, der auch für Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen gilt.
4. EU-Datenschutz
Zahlreiche weitere Änderungen dienen der Anpassung des deutschen Rechts an die europäische Datenschutz-Grundverordnung.
5. Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll zu großen Teilen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Quelle | Plenarsitzung des Bundesrats am 7.7.17