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  • · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    Datenschutzgrundverordnung: Auch Rechtsanwälte müssen handeln

    | Am 25.5.18 treten die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und eine Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-Neu) in Kraft. Insbesondere das in der DSGVO normierte neue Haftungsregime und die im Vergleich zur bisherigen Rechtslage empfindliche Ordnungsgeldandrohung für Datenschutzverstöße haben das Datenschutzrecht vom Rand- zu einem zentralen Compliance-Thema gemacht. Spätestens seit Veröffentlichung der DSGVO im Amtsblatt der EU im Mai 2016 ist daher ein rasanter Anstieg an rechtsanwaltlichem Beratungsbedarf aus allen Wirtschaftszweigen festzustellen. Gut für die Kolleginnen und Kollegen, die sich mit dem Themengebiet befassen. Aber sind diese wirklich die einzigen, die die Neuregelung interessieren sollte? Nein! Denn jeder Rechtsanwalt ist unmittelbar betroffen. |

     

    Alle Details zum Thema Datenschutz in der Anwaltskanzlei haben die Kollegen von DR Digitalisierung und Recht zusammengetragen. Sie finden den Beitrag hier: https://www.iww.de/dr/gesetzgebung/datenschutzgrundverordnung-auch-rechtsanwaelte-muessen-handeln-f109715.

     

    Nutzen Sie die Gelegenheit, sich den neuen Online-Informationsdienst des IWW Instituts einmal näher anzuschauen. Sie finden DR Digitalisierung und Recht unter www.iww.de/dr.

     

     

     

     

    Quelle: ID 45088367