· Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung
Länder entscheiden über Initiative für flexiblere Arbeitszeiten
| Der Bundesrat entscheidet am 15.3.19 über einen Entschließungsantrag von Nordrhein-Westfalen, der die Bundesregierung auffordern will, das Arbeitszeitgesetz angesichts der zunehmenen Digitalisierung zu flexibilisieren. |
Arbeitszeitgesetz an EU-Recht anpassen
Die Änderungen sollen es Tarifpartnern ermöglichen, entsprechend der EU-Arbeitszeitrichtlinie anstelle einer täglichen Arbeitszeit eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu vereinbaren. Auch die Regelungen zur Ruhezeit möchte Nordrhein-Westfalen an die europäische Vorgabe anpassen lassen: Danach dürften die vorgeschriebenen 11 Stunden verkürzt werden, wenn die betroffenen Arbeitnehmer gleichwertige Ausgleichsruhezeiten erhalten.
Gelungener Ausgleich zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern
Beschäftigte könnten die Möglichkeit, zeitflexibel und ortsunabhängig zu arbeiten, nur dann wirklich nutzen, wenn sie ihre Arbeitszeiten selbstbestimmter gestalten dürfen, begründet NRW seine Initiative. Die vorgeschlagenen Neuregelungen seien ein gelungener Ausgleich zwischen dem Flexibilisierungsinteresse der Arbeitgeber, dem wachsenden Interesse der Arbeitnehmer an Arbeitszeitsouveränität sowie dem beiderseitigen Interesse am Gesundheitsschutz.
Quelle | Bundesrat