Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    Länder wollen Paketboten besser schützen

    | Der Bundesrat möchte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Versandbranche besser vor Mehrarbeit schützen. In seiner am 11.10.19 beschlossenen Stellungnahme zum Entwurf für das Paketboten-Schutz-Gesetz schlägt er vor, die bereits bestehende Dokumentationspflicht zu erweitern. |

    Arbeitszeiten täglich aufschreiben

    Danach wären Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit am Tag selbst aufzuzeichnen. Das soll auch digital möglich sein. Nach der derzeit geltenden Regelung können diese Zeiten bis zu sieben Tage nach der Arbeitsleistung nachgetragen werden. Mit ihrem Vorschlag möchten die Länder die von der Bundesregierung beabsichtigte Stärkung der arbeitsrechtlichen Stellung von Mitarbeitern der Kurier-, Express- und Paketdienste noch weiter ausbauen.

    Bundesregierung plant Nachunternehmerhaftung

    Die Bundesregierung selbst plant mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz, die so genannte Nachunternehmerhaftung einzuführen: Sie verpflichtet Versandunternehmen, Sozialbeiträge für säumige Subunternehmer nachzuzahlen. Damit stellt sie sicher, dass Sozialversicherungsbeiträge auch bei Nachunternehmerketten abgeführt werden. In der Bau- und Fleischbranche gilt diese Haftungsregel bereits und hat sich nach Angaben der Bundesregierung auch bewährt.

    Ausnahme: Unbedenklichkeitsbescheinigung

    Umgehen können Unternehmen die Haftung nur, wenn sie mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung belegen, dass ihre Subunternehmen vorab besonders geprüft sind. Krankenkassen und Berufsgenossenschaften stellen eine solche Bescheinigung dann aus, wenn Subunternehmen die Sozialbeiträge bisher ordnungsgemäß abgeführt haben.

    Forderung der Länder aufgegriffen

    Mit ihrem Gesetzesentwurf greift die Bundesregierung eine Forderung des Bundesrates auf: Er hat bereits im April diesen Jahres verlangt, die Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche einzuführen (siehe BR-Drs. 92/19 [PDF, 336KB]).

    Wie es weitergeht

    Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie sie einschließlich ihrer Gegenäußerung an den Bundestag weiter.

     

    Quelle | Plenarsitzung des Bundesrats am 11.10.2019

    Quelle: ID 46178912