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Paketboten sollen besser vor Ausbeutung geschützt werden
| Die Bundesregierung möchte Paketboten besser vor Ausbeutung schützen: Sie hat dem Bundesrat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die arbeitsrechtliche Stellung der Mitarbeiter von Kurier-, Express- und Paketdiensten stärkt. Die Initiative steht am 11.10.19 auf der Plenartagesordnung: Der Bundesrat kann dazu Stellung nehmen, bevor der Bundestag entscheidet. |
Hauptunternehmer in der Haftung
Der Gesetzentwurf verpflichtet Versandunternehmen über die so genannte Nachunternehmerhaftung, Sozialbeiträge für säumige Subunternehmer nachzuzahlen. Hierdurch wäre sichergestellt, dass Sozialversicherungsbeiträge auch bei Nachunternehmerketten abgeführt werden. In der Bau- und Fleischbranche gilt diese Haftungsregel bereits und hat sich nach Angaben der Bundesregierung auch bewährt.
Ausnahme: Unbedenklichkeitsbescheinigung
Umgehen können Unternehmen die Haftung nur, wenn sie mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung belegen, dass ihre Subunternehmen vorab besonders geprüft sind. Krankenkassen und Berufsgenossenschaften stellen eine solche Bescheinigung dann aus, wenn Subunternehmen die Sozialbeiträge bisher ordnungsgemäß abgeführt haben.
Forderung der Länder aufgegriffen
Mit ihrem Gesetzesentwurf greift die Bundesregierung eine Forderung des Bundesrats auf: Er hat sich bereits im April diesen Jahres gefordert, die Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche einzuführen (siehe BR-Drs. 92/19 [PDF, 336KB]).