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Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie
| Werkverträge sollen in der Fleischindustrie ab Januar 2021 verboten werden. Das Verbot von Leiharbeit folge ab April 2021. Vollständig verboten wird sie aber nur beim Schlachten und Zerlegen. |
Nach monatelangem Streit einigte sich die Große Koalition um ein Gesetz gegen Ausbeutung in der Fleischindustrie. Dabei soll es eine auf drei Jahre befristete Ausnahmeregelung geben: Auf Grundlage eines TV soll es möglich sein, Auftragsspitzen durch Leih-ArbN aufzufangen. Die Bedingung dafür ist eine Tarifbindung. Für Leiharbeiter müssen die gleichen Arbeitsbedingungen gelten, die Höchstüberlassungsdauer sei auf vier Monate begrenzt.
Zudem sollen einheitliche Kontrollstandards und höhere Bußgelder bei einer Verletzung des Arbeitsschutzes eingeführt werden. Eine elektronische Aufzeichnung der Arbeitszeit soll in der Fleischindustrie Pflicht werden. Bei Verstößen etwa gegen die Höchstarbeitszeiten drohen Bußgelder von bis zu 30.000 EUR. Die Unterbringung von Personal in Gemeinschaftsunterkünften soll verbessert werden. Die staatliche Arbeitsschutzaufsicht der Länder soll durch Betriebsbesichtigungen sicherstellen, dass der Arbeitsschutz eingehalten wird. Einzelne Ausnahmen waren bereits in den ursprünglichen Plänen vorgesehen. Ausgenommen werden sollten etwa Fleischerhandwerksbetriebe mit bis zu 49 ArbN. Die Branche bemängelte, die Ausnahmen gingen nicht weit genug. Nun sollen aus der Zahl von 49 die Verkäuferinnen und Verkäufer herausgerechnet und zusätzliche Filialen ermöglicht werden.